Herzlich willkommen bei der Betrieblichen Sozialberatung Münsterland.
Als neutrale und unabhängige Experten beraten und begleiten wir im Auftrag von Unternehmen und Einrichtungen deren Mitarbeitende in beruflichen und privaten Problemlagen oder Konfliktsituationen.
Wir beraten alle Beteiligten, geben Hilfestellungen und vermitteln neutral.
Wir bieten Gesprächsführung an und moderieren in Gruppengesprächen.
Wir entwickeln konkrete Lösungsvorschläge und begleiten Veränderungsprozesse.
Die wichtigsten Fragen haben wir nachfolgend aufgelistet. Wenn Sie sich als Arbeitgeber für unseren Dienst interessieren oder wenn Sie als Arbeitnehmer Fragen haben, wenden Sie sich hier gerne an unsere Experten. >Team
Durch ein unbürokratisches, niederschwelliges, zeitnahes und vertrauliches Beratungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, kann der Arbeitgeber mit Hilfe der Betrieblichen Sozialberatung, bei beruflichen und privaten Problemlagen unterstützen. Auf der Basis einer gesundheitsförderlichen und wertschätzenden Unternehmenskultur mit der entsprechenden Mitarbeiterfürsorge, kann der Mitarbeiter selbst auch für sich sorgen und seine physische und psychische Gesundheit langfristig erhalten. Dabei geht es nicht nur um Hilfe bei persönlichen, individuellen Lebenskrisen, sondern zunehmend auch um das Abfedern der negativen Folgen einer immer rasanter werdenden Arbeitswelt.
Betriebliche Sozialberatung unterstützt Firmenangehörige, z.B. in folgenden Fragen:
Für das Unternehmen erfolgt die Implementierung der Sozialberatung über die Unterstützer Geschäftsführung/Vorgesetzte, Betriebsrat/Mitarbeitervertretung der Personalabteilung sowie dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Für die Mitarbeiter erfolgt der Zugang durch Vorstellung bei der Betriebs- oder Mitarbeiterversammlung, Informationsflyer, Aushang in den Sozialräumen, Teilnahme der Berater an Sitzungen oder Arbeitsgruppen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie an Teambesprechungen.
Die Gespräche und Beratungsinhalte werden absolut vertraulich und anonymisiert behandelt. Die Berater sind keine Firmenangehörige und sind nach §203 StGB an die Schweigepflicht gebunden – auch über die Beratungszeit hinaus.
Das Beratungsangebot findet in Räumlichkeiten am Standort ihres Unternehmens statt. In der Regel wird ein fester zeitlicher Rahmen mit dem Unternehmen vereinbart, in dem sie die Berater ansprechen können (regelmäßig stattfindende Sprechstunde). Darüber hinaus können nach Vereinbarung auch Gesprächstermine außerhalb der Sprechzeit mit den Beratern vereinbart werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, flexibel einen Termin auch außerhalb des Unternehmens zu vereinbaren.
Das Unternehmen übernimmt die Kosten der Beratung. Abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Beratungszeit, zuzüglich Fahrtaufwand nach Bedarf. Der Rahmen des Beratungskontingentes wird im Vorfeld eruiert und vertraglich dokumentiert. (Durch Regelhafte Evaluation der Beratung findet daraus resultierend eine mögliche Anpassungen des Beratungskontingentes statt.)
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Beratung kostenlos. Die Termine sind in der Regel nicht Bestandteil der regulären Arbeitszeit. Zuzüglich einer halben Fachleistungsstunde für Vor- und Nachbereitungszeit, inkl. des Fahrtaufwandes.